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   VK Bund, 06.06.2005 - VK 3-43/05   

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VK Bund, 06.06.2005 - VK 3-43/05 (https://dejure.org/2005,22015)
VK Bund, Entscheidung vom 06.06.2005 - VK 3-43/05 (https://dejure.org/2005,22015)
VK Bund, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - VK 3-43/05 (https://dejure.org/2005,22015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung zur Vergabe von Leistungen des Gewerks Starkstrominstallationen; Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen; Mehrliste oder Minderliste als weitere Konkretisierung eines abzuschließenden Vertrags; Begriff der "Änderung" von ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Angebot: Angebotsausschluss bei fehlender Unterschrift eines gesonderten Angebotsbestandteils

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Vergabe eines Bauvorhabens - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit des Antrags bei zwingendem Angebotsausschluss

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2005 - VK 3-43/05
    Eine solche Änderung liegt auch dann vor, wenn das Angebot eines Bieters nicht deckungsgleich mit der Nachfrage des öffentlichen Auftraggebers ist, zu welchen Bedingungen er einen Vertrag abschließen möchte; der ausgeschriebene Vertrag kann durch den Zuschlag dann nämlich nicht so wie von dem Auftraggeber nachgefragt zustande kommen (Urteil des BGH vom 8. September 1998, X ZR 85/97, NJW 1998, 3634 f.; Beschluss des BayObLG vom 21.10.2004, Verg 017/04, ZfBR 2005, 86, 89).

    Vielmehr zwingt jede Abweichung von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen zum Ausschluss des betreffenden Angebots, ohne Rücksicht auf die wettbewerbliche Relevanz der in Rede stehenden Abweichung oder Änderung von den Verdingungsunterlagen (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24. Mai 2004, VII - Verg 29/04, vgl. auch Urteil des BGH vom 8. September 1998, aaO.; Beschluss des BayObLG aaO.; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 26. November 2003, Verg 53/03).

    Aus denselben Gründen kommt es entgegen der Auffassung der ASt auch nicht darauf an, ob sie auf diese Rechtsfolgen hingewiesen worden ist (vgl. auch Urteil des BGH vom 8. September 1998 aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2005 - VK 3-43/05
    Bauvorhabens insgesamt, der ... der Ag, zeigt (vgl. Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2004, VII - Verg 12 und 14/02, vom 25. Februar 2004, VII - Verg 12/00, und vom 9. August 2001, Verg 1/01).

    Im Übrigen ist nicht erkennbar, dass die Ag, die sich als ... im Regelfall nicht mit Fragen der öffentlichen Beschaffung befasst, in ihrem Justitiariat über juristisch hinreichend geschultes Personal - und zwar auch in einem die o.g. "Waffengleichheit" sichernden Maß - zur Bearbeitung der in diesem Nachprüfungsverfahren relevanten Sach- und Rechtsfragen verfügt (vgl. Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 9. August 2001 aaO. und vom 25. Februar 2004 aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 12/00

    Zuziehung eines anwaltlichen Vertreters für öff. AG notwendig?

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2005 - VK 3-43/05
    Bauvorhabens insgesamt, der ... der Ag, zeigt (vgl. Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2004, VII - Verg 12 und 14/02, vom 25. Februar 2004, VII - Verg 12/00, und vom 9. August 2001, Verg 1/01).

    Im Übrigen ist nicht erkennbar, dass die Ag, die sich als ... im Regelfall nicht mit Fragen der öffentlichen Beschaffung befasst, in ihrem Justitiariat über juristisch hinreichend geschultes Personal - und zwar auch in einem die o.g. "Waffengleichheit" sichernden Maß - zur Bearbeitung der in diesem Nachprüfungsverfahren relevanten Sach- und Rechtsfragen verfügt (vgl. Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 9. August 2001 aaO. und vom 25. Februar 2004 aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2005 - VK 3-43/05
    Allerdings ist die insoweit erforderliche weitere Voraussetzung für die Erstattungspflicht der Auslagen der Beigeladenen nicht erfüllt, weil diese sich nicht aktiv - z.B. durch die Stellung von Anträgen - am Nachprüfungsverfahren beteiligt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004, VII - Verg 12/03).

    Hierüber hinaus war die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten erforderlich, um die erforderliche "Waffengleichheit" gegenüber der anwaltlich vertretenen ASt herzustellen (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf 17. Mai 2004, aaO. m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2005 - VK 3-43/05
    Vielmehr zwingt jede Abweichung von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen zum Ausschluss des betreffenden Angebots, ohne Rücksicht auf die wettbewerbliche Relevanz der in Rede stehenden Abweichung oder Änderung von den Verdingungsunterlagen (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24. Mai 2004, VII - Verg 29/04, vgl. auch Urteil des BGH vom 8. September 1998, aaO.; Beschluss des BayObLG aaO.; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 26. November 2003, Verg 53/03).

    d) Ist das Angebot der ASt zwingend auszuschließen, kann der Fortgang des Vergabeverfahrens ihre Interessen nicht mehr berühren und sie kann auch nicht durch eine etwaige Nichtbeachtung von Vorschriften der VOB/A durch die Ag in ihren Rechten nach § 107 Abs. 2, § 114 Abs. 1 S. 1, § 97 Abs. 7 GWB verletzt werden (vgl. Beschluss des BGH vom 18. Februar 2003, aaO.; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19. November 2003, aaO.; vgl. auch Beschluss des OLG Düsseldorf vom 08. Mai 2002, Verg 4/02).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2005 - VK 3-43/05
    Auch in einem solchen Fall hat der Ausschluss des betreffenden Angebots zwingend und unabhängig davon zu erfolgen, ob der Bieter auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist, da anderenfalls ein transparenter und chancengleicher Bieterwettbewerb nicht möglich ist, vgl. oben (Beschluss des BGH vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Verg 53/03

    Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2005 - VK 3-43/05
    Vielmehr zwingt jede Abweichung von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen zum Ausschluss des betreffenden Angebots, ohne Rücksicht auf die wettbewerbliche Relevanz der in Rede stehenden Abweichung oder Änderung von den Verdingungsunterlagen (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24. Mai 2004, VII - Verg 29/04, vgl. auch Urteil des BGH vom 8. September 1998, aaO.; Beschluss des BayObLG aaO.; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 26. November 2003, Verg 53/03).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2005 - VK 3-43/05
    d) Ist das Angebot der ASt zwingend auszuschließen, kann der Fortgang des Vergabeverfahrens ihre Interessen nicht mehr berühren und sie kann auch nicht durch eine etwaige Nichtbeachtung von Vorschriften der VOB/A durch die Ag in ihren Rechten nach § 107 Abs. 2, § 114 Abs. 1 S. 1, § 97 Abs. 7 GWB verletzt werden (vgl. Beschluss des BGH vom 18. Februar 2003, aaO.; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19. November 2003, aaO.; vgl. auch Beschluss des OLG Düsseldorf vom 08. Mai 2002, Verg 4/02).
  • BayObLG, 21.10.2004 - Verg 17/04

    Landesversicherungsanstalt als öffentliche Auftraggeberin - zwingender Ausschluss

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2005 - VK 3-43/05
    Eine solche Änderung liegt auch dann vor, wenn das Angebot eines Bieters nicht deckungsgleich mit der Nachfrage des öffentlichen Auftraggebers ist, zu welchen Bedingungen er einen Vertrag abschließen möchte; der ausgeschriebene Vertrag kann durch den Zuschlag dann nämlich nicht so wie von dem Auftraggeber nachgefragt zustande kommen (Urteil des BGH vom 8. September 1998, X ZR 85/97, NJW 1998, 3634 f.; Beschluss des BayObLG vom 21.10.2004, Verg 017/04, ZfBR 2005, 86, 89).
  • VK Sachsen, 11.08.2006 - 1/SVK/073-06

    Punktesystem: Sachfremder Maßstab!

    Denn die Verdingungsunterlagen als Ganzes und in all ihren Teilen sind Grundlage der Angebote der sich beteiligenden Bieter; diese müssen also - um vergleichbar zu bleiben - von dem gleichen unveränderten Text, wie ihn der Auftraggeber aufgrund der VOL/A erarbeitet und an die Bieter verschickt hat, ausgehen (Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom 21.12.2005 - Az.: VK 25/05; 3. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 06.06.2005 - Az.: VK 3-43/05 - für den Bereich der VOB/A; Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Beschluss vom 17.03.2006 - Az.: VK-SH 2/06; Beschluss vom 31.03.2005 - Az.: VK-SH 5/05; Beschluss vom 13.12.2004 - Az.: VK-SH-33/04 - für den Bereich der VOB/A; Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 17.02.2004 - Az.: 03-01/04; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg, Beschluss vom 11.04.2005 - Az.: VgK-09/2005; Beschluss vom 18.12.2003 - Az.: 203-VgK-35/2003).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2005 - Verg 39/05

    Angebot unvollständig: Ausschluss zwingend!

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 6. Juni 2005 (VK 3 - 43/05) zu verlängern, wird zurückgewiesen.
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